Niki Pleite – Worauf Sie jetzt achten müssen

15. Dezember 2017

BEKANNT AUS

Insolvenz

Jetzt ist es soweit, auch Niki, die ehemalige Air-Berlin-Tochter stellt „überraschend“ den Flugbetrieb ein. Der Insolvenzantrag ist bereits gestellt. Hintergrund ist die geplatzte Übernahme durch Lufthansa. Mehr als 410.000 Flugtickets verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Schlimmer, ca. 40.000 Fluggäste haben aktuell keinen Rückflug.

Wer hat gute Karten und wer nicht

Sollten Sie selbst einen Flug mit Nicki gebucht haben, können Sie sich zurücklehnen, sofern der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Dann obliegt es dem Reiseveranstalter (kostenlos) Ersatz zu sorgen. Alle anderen (reine Flugbuchung) sollen zwar laut Insolvenzverwalter „den Reisepreis voraussichtlich“ voll erstattet bekommen, die Betonung liegt jedoch auf voraussichtlich. Hierauf sollten sich Kunden jedoch nicht verlassen.

Wie bekomme ich mein Geld zurück

Versuchen Sie, schnellstmöglich Ihr Geld zurückzuholen. Haben Sie über Lastschrift gebucht, haben sie grundsätzlich 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld über Ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Bei vielen Banken funktioniert dies völlig unproblematisch, sogar per Online Banking.

Haben Sie den Flug per Kreditkarte bezahlt, beantragen Sie ein sogenanntes „Chargeback“. Entsprechende Formulare finden Sie direkt auf der Website des Kreditkartenanbieters. Die Abbuchung von der Karte kann dabei bis zu 540 Tage zurückliegen.

Haben Sie den Flug hingegen über PayPal oder andere Zahlungsdienstleister bezahlt, prüfen Sie, ob über einen Käuferschutz eine Rückzahlung möglich ist.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Informationen zu Ihren Rechten im Flugverkehr finden Sie hier: EU-Fluggastrechte

Zusätzliche Hinweise erhalten Sie auch auf anwalt.de

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