Ryanair „verliert“ keine Prozesse

12. Mai 2017

BEKANNT AUS

Der Gerichtsprozess im Falle einer Flugverspätung

Gerichtsverfahren stellen in den allermeisten Fällen für die Prozessparteien ein Risiko dar. Selbst bei scheinbar eindeutigen Sachverhalten kann jederzeit eine Überraschung für einen negativen Verfahrensausgang sorgen. Das ist schließlich auch der Grund, warum Prozesse gerne gemieden werden.

In Bezug auf Fluggastrechte sieht es allerdings anders aus. Wenn Kundenbeschwerden aus reinem wirtschaftlichen Kalkül vertröstet werden, bleibt den Anspruchsberechtigten oftmals kaum etwas anderes übrig, als eine gerichtliche Entscheidung zu verlangen. Eine tatsächlich inhaltlich fundierte Stellungnahme zum tatsächlichen Vorfall erhält man anderenfalls selten. Wichtig ist dann für die Fluggesellschaften, ihr Gesicht nicht zu verlieren. Schließlich bleibt es am Ende eine simple Rechenaufgabe. Wenn von 100 Passagieren nur zehn ihre Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung tatsächlich geltend machen und nur sieben hierfür auch einen Gerichtsprozess in Kauf nehmen, lohnt sich die Hinhaltetaktik. Kundenservice? Egal.

Was machen Ryanair und andere Airlines

Nur, wie versuchen die Fluggesellschaften in einem ausweglosen Fall ihr Gesicht zu wahren? Natürlich, indem unter überhaupt keinen Umständen das Unterlegen eingestanden wird. Bei Ryanair sieht es dann so aus, dass die beauftragten Rechtsanwälte hierfür folgendes gerichtlich mitteilen lassen:

Rechtsanwaltskanzlei Karimi gewinnt gegen Ryanair! In dem Rechtsstreit ... wird für die Beklagte mitgeteilt, dass sie kein Interesse an der Durchführung des Rechtsstreits hat. Die Beklagte erkennt daher die geltend gemachten Ansprüche nebst Zinsen in beantragten Höhe an. Es wird um den Erlass eines Anerkenntnisurteils gebeten.

Ryanair hat kein Interesse

Es ist also nicht etwa so, dass Ryanair etwa im Unrecht wäre. Nein, man hat lediglich keine Lust an einem Gerichtsverfahren. Okay.

Urteil ist rechtskräftig

Uns und unseren Mandanten kann das übrigens reichlich egal sein. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Ryanair muss also nicht nur die Ausgleichszahlung aus der Fluggastrechteverordnung aufgrund einer Flugverspätung bezahlen, sondern auch unsere Gebühren und die Gerichtskosten vollständig übernehmen.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Informationen zu Ihren Rechten im Flugverkehr finden Sie hier: EU-Fluggastrechte

Zusätzliche Hinweise erhalten Sie auch auf anwalt.de

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