DSGVO – Abmahnwelle beginnt

28. Mai 2018

BEKANNT AUS

Schon am 25.05.2018, also genau am Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Firma Erich Andreas Speck Dienstleistungen, vertreten durch Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A. Anwaltskanzlei aus Augsburg, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden lassen, weil sich die Firma durch die Verletzung von Datenschutzhinweisen beeinträchtigt sieht.
Wichtig: unterschreiben Sie nichts! Zahlen Sie nichts!
Richtig ist, dass am 25.05.2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten ist. Dies wird im anwaltlichen Schreiben auch zunächst dargelegt. Herr Rechtsanwalt Aykac führt weiter aus, dass Verstöße gegen die nunmehr geltende Verordnung mit Geldbußen von bis 20.000.000,00 Euro oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes nach sich ziehen kann. Konkret fordert er dann im Namen seiner Mandantin eine Zahlung aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 7.500,00 Euro. Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung oder eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben, können wir Ihnen nur empfehlen, auf keinen Fall die Strafbewertungsunterlassungserklärung zu unterzeichnen und noch weniger ein Geldbetrag zu bezahlen. Gerne wehren wir die Abmahnung dem Grund und der Höhe nach vollständig ab.

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