Datenschutzbeauftragter (TÜV). Nach DSGVO und neuem BDSG.

20. Februar 2019

BEKANNT AUS

Es freut uns, berichten zu können, dass Herr Rechtsanwalt Karimi bereits seit September 2018 den Titel „Datenschutzbeauftragter (TÜV). Nach DSGVO und neuem BDSG.“ tragen darf.

DSGVO – Fortbildungsveranstaltung

Bereits seit Jahren betreuen wir unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) oder wie die Verordnung heutzutage moderner genannt wird, GDPR für General Data Protection Regulation, hat sich der Beratungsbedarf erheblich erweitert. Um sich auch für unsere Mandanten besser positionieren zu können, absolvierte Herr Karimi daher erfolgreich einen Kurs zur Fortbildung bei der TÜV Rheinland Akademie in Berlin. Am 7. September 2018 wurde die Abschlussprüfung bestanden.

Wir unterstützen Sie

Deswegen: Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung in Ihrem Unternehmen, zögern Sie nicht auf uns zurückzukommen.

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