Rail & Fly: Wann haften Veranstalter für verpassten Flug?

12. März 2019

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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit rechtskräftigem Urteil vom 20.02.2018, Aktenzeichen 32 C 1966/17, entschieden, dass Rail & Fly-Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung beim verpassten Flug haben, wenn sie bei der Wahl der  Anschlusszugverbindung mögliche Verspätungen nicht einkalkulieren und infolgedessen zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen. 

Kläger verpassten Flug aufgrund von 103-minütiger Zugverspätung

Im dem konkreten Fall ging um eine Flugreise von Köln/Bonn nach Phuket/Thailand. Der Reiseveranstalter hatte den Klägern ein Zugticket (Rail & Fly) für die Anreise zum Flughafen ausgestellt. Er hatte darum gebeten, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Der Flug sollte um 14.55 Uhr starten. Die Urlauber verpassten diesen jedoch, weil sich ihr Zug um 103 Minuten verspätete. Daraufhin buchten sie Ersatzflüge und forderten im Anschluss per Klage das dafür ausgegebene Geld sowie Schadensersatz vom Reiseveranstalter.

AG: Kläger verletzten ihre „Mitwirkungsobliegenheit“ 

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Klage jedoch komplett abgewiesen. Laut Gericht hätten die Kläger ihre „Mitwirkungsobliegenheiten“ verletzt. Sie hätten eine Verbindung wählen müssen, mit welcher sie rechtzeitig mindestens 3 Stunden vor Abflug des Fluges – so wie vom Veranstalter angewiesen – am Flughafen gewesen wären. Die Urlauber hingegen wählten einen Zug, der regulär erst zwei Stunden und 45 Minuten vor Abflug angekommen wäre. Durch diesen Verstoß gegen die Auflagen des Veranstalters hätten sie den Schaden mitverursacht und damit kein Recht auf eine Entschädigung.

Grundsätzlich haftet Veranstalter für Folgekosten 

Dennoch haften Reiseveranstalter nach Auffassung des Amtsgerichts grundsätzlich auch im Falle einer Zugverspätung, weil der Service des des Rail & Fly gemeinsam mit dem Flug als eine einheitliche Reiseleistung angesehen werden müsse. Somit wäre im vorliegenden Fall eine Haftung des Veranstalters grundsätzlich denkbar gewesen, vorausgesetzt die Kläger hätten eine frühere Verbindung genommen und mögliche Zugverspätungen einkalkuliert.

Was bedeutet das Rail & Fly-Urteil für Ihre Reise?

Wenn Sie einen Flug in Kombination mit einem Rail & Fly-Ticket buchen, sollten Sie auf jeden Fall den Empfehlungen des Veranstalters folgen und die Anreise zum Flughafen so planen, dass Sie rechtzeitig am Schalter ankommen. Laut Gericht sind mögliche Verspätungen nämlich immer einzukalkulieren!

Wenden Sie sich für alle Fragen rund um die Pauschalreise gern direkt an Herrn Rechtsanwalt Karimi in Berlin.

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