Insolvenz-Absicherung für Airlines?

7. November 2019

BEKANNT AUS

Die Warnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands im März 2019 war deutlich. Nach früheren Fluglinien-Pleiten (Air Berlin, Niki Deutschland, Germania) mahnten die Verbraucherschützer: „Weitere Airlines werden aufgrund eines ruinösen Preiskampfs in der Luftfahrtbranche Insolvenz anmelden müssen. Die Politik ist vorgewarnt und kann jetzt noch Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher treffen. Es wäre fahrlässig, die Augen vor den Folgen weiterer Airline-Insolvenzen zu verschließen.“

Nun ist Condor zwar nicht pleite, aber durch die Insolvenz des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook in Bedrängnis. Die Bundesregierung und das Land Hessen haben dem Ferienflieger mit einem Überbrückungskredit geholfen. Es gibt die Zusage über eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro, teilte das Unternehmen mit. Steuergelder wären aber gar nicht notwendig, wenn die Politik auf den Vorschlag der Verbraucherschützer gehört hätte, dass Airlines verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten vorausbezahlter Kundengelder abzuschließen. Natürlich würden damit die Flugtickets teurer. Doch einzelne Reisende würden nicht mehr das Risiko eines Totalverlusts erleiden, wenn die Airline Insolvenz anmelden muss.

Dass der Kunde einer Airline so schlecht gestellt ist, liegt daran, dass er Vorkasse leisten muss, abgesegnet in 2016 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Die weitverbreitete Praxis der sofortigen und vollständigen Bezahlung von Flugpreisen bei der Buchung hält der BGH (leider) für rechtmäßig (BGH, Urteil v. 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15). Die Richter hatten die bei Airlines übliche Vorkasse mit dem Argument erlaubt, dass die Luftfahrtunternehmen auf Planungssicherheit bei der Refinanzierung ihrer Vorlaufkosten angewiesen seien.

Zunächst muss aber noch die EU-Kommission zustimmen, dass Deutschland die Condor retten darf: „Der Überbrückungskredit steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Man sei dazu jedoch „in konstruktiven Gesprächen“ mit der EU. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) begründete die Finanzhilfen mit dem Schutz von Arbeitsplätzen und Reisenden. Condor sei ein traditionsreiches Unternehmen, das unverschuldet in eine Notlage geraten sei, teilte Scholz mit. Es sei richtig, gezielt zu helfen. Die Bundesregierung habe dies sorgfältig geprüft. „Mit dem begrenzten Überbrückungskredit ermöglichen wir den Erhalt Tausender Arbeitsplätze“, sagte Scholz. „Außerdem schützen wir unzählige Reisende davor, im Ausland zu stranden.“

Nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel wird der Kreditbetrag ausgezahlt.

Einige Luftfahrtunternehmen bieten Fluggästengegen ein zusätzliches Entgelt die Vermittlung einer Insolvenzversicherung an. Damit verlagern die Unternehmen ihr eigens Insolvenzrisiko auf die Fluggäste, die damit das Ausfallrisiko für bereits gezahltes Entgelt übernehmen sollen. Dabei ist denLuftfahrtunternehmen jedoch wegen der vollen Vorkassezahlung der Fluggäste und dem damit einhergehenden Liquiditätsvorteil zuzumuten, ihr Insolvenzrisiko selbst abzusichern! Die Forderung nach einer Insolvenzversicherung für alle Arten der Reisebuchung ist deswegen unter keinen Umständen unverhältnismäßig. Wie bei der Air-Berlin-Pleite wird auch die Condor den Überbrückungskredit (hoffentlich) irgendwann zurückgezahlt haben. Betroffene Fluggäste allerdings schauen weiterhin in die Röhre, wenn ihre Airline Insolvenz anmelden muss. Aber auch Pauschalurlauber sind im Lichte der jüngsten Thomas Cook-Pleite trotz Insolvenzversicherung nicht vollständig abgesichert und werden einen großen Teil ihrer Ausgaben nicht erstattet bekommen.

Die Politik ist gefordert!

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