95% Ägypten-Stornogebühr – Kann das sein? RA Karimi im RBB und auf Welt

2. Juli 2020

BEKANNT AUS

Zumindest bis Ende August liegt für Ägypten weiterhin eine Reisewarnung vor. Doch wer seinen Urlaub zum Beispiel beim Reiseveranstalter FTI stornieren möchte, der wird kräftig zur Kasse gebeten.

Für die im Beitrag dargestellte Familie werden 95 % von 4.234,00 Euro verlangt. Gebucht war eine zweiwöchige Reise ab dem 11. Juli nach Hurghada. Doch auch bei später liegenden Reisen sind sich die Veranstalter kaum einer Erklärung zu schade. Oft heißt es, dass es sich bei der Reisewarnung lediglich um ein Indiz handele und bislang an der Reise festgehalten wird. Zudem sei die Bundesregierung in Verhandlungen, die Reisebeschränkungen wieder aufzuheben. Doch kann das sein?

Der vollständige Beitrag findet sich in der Mediathek hier:

https://www.ardmediathek.de/rbb/video/zibb/aerger-um-reiseruecktritt/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvemliYi8yMDIwLTA3LTAxVDE4OjI3OjAwXzMwOTFkOGM2LTc4ZTMtNGExMy05NDgxLTljZWFlM2I0ZmRiNi9hZXJnZXItbWl0LXJlaXNlcnVlY2t0cml0dC1rb3N0ZW5mcmVpZS1zdG9ybmllcnVuZy12ZXJ3ZWlnZXJ0/

Was der Veranstalter sagt ist nicht entscheidend

Kostenlos stornieren kann der Reisende, wenn am Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Reiseort erheblich beeinträchtigen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen oder eben nicht, kann am Ende höchstens eine Instanz entscheiden, nämlich ein Gericht. Eine Reisewarnung aber ist schon ein ganz besonders starkes Indiz dafür, dass derartige Umstände gegeben sind. Ein kostenfreies Storno ist daher möglich.

Reisewarnung bis Ende August

Auf der Internetseite des auswärtigen Amtes heißt es, „vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer – in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (…), – in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat, wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.“ Im Gegenzug bedeutet das, dass nach derzeitigem Stand jeder Reise in ein anderes Land ohne weiteres kostenfrei storniert werden kann.

Reiseveranstalter akzeptiert Storno nicht

Viele Reiseveranstalter und auch einige (Online-) Reisebüros verwehren Urlaubern die Anerkennung einer Stornoerklärung. Rechtlich ist das nicht haltbar. Die Erklärung ist nämlich mit dem Zugang beim Reiseveranstalter oder dem Reisebüro wirksam. Die Stornierung braucht nicht von der Gegenseite akzeptiert werden. Es kann nur nochmals wiederholt werden, die Erklärung ist und bleibt wirksam. Der Reisende und der Reiseveranstalter könnte sich höchstens einvernehmlich darüber einigen, die Wirkung der Stornoerklärungen nachträglich aufzuheben. Eine Pflicht hierzu gibt es freilich nicht.

Fluggesellschaften agieren kaum nicht besser

Wie die Rechtslage bei Flügen ausschaut, erläutert Rechtsanwalt Karimi auf WELT.

https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/video209642343/Geld-zurueck-Garantie-Flugtickets-nicht-zurueckerstattet-Das-muessen-Sie-jetzt-tun.html

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