Coronavirus in Deutschland: Was deutsche Reisende nun wissen müssen

2. März 2020

BEKANNT AUS

Es ist erschreckend – das Coronavirus breitet sich scheinbar unaufhaltsam aus. Auch in Deutschland mehren sich die Fälle und erkrankte Menschen werden isoliert. Hygieneartikel werden knapp. Doch was passiert mit Deutschland-Urlaubern, wenn die Epidemiewelle mit voller Wucht zuschlägt.

Reisende in Deutschland

Natürlich ist auch das Szenario denkbar, in dem Inlandsreisen vom Coronavirus betroffen werden. Zu unterscheiden ist zunächt, ob eine Pauschalreise vorliegt, also wenn zumindest zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise kombiniert werden oder Einzelleistungen separat gebucht wurden. Liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vor (ehemaliger Rechtsbegriff: „Höhere Gewalt“) kann auch der deutsche Pauschalreisender vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Der Reiseveranstalter muss den dann bezahlten Reisepreis oder bereits gezahlte Anzahlungen vollständig binnen 14 Tagen erstatten.

Wann liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände (Höhere Gewalt) vor

Bei dem Gesetzteswortlaut „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände§ handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, diese Begriffe ausgelegt und gedeutet werden müssen. Definiert werden unvermeidbare außergewöhnliche Umstände als eine Situation, die nicht unter der Kontrolle einer der Parteien liegt und auch dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären. Bei dem Coronavirus ist das unstreitig der Fall. Eine 100 %ige Sicherheit für die konkrete Bewertung als unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand gibt es aber wohl nur bei einer offiziellen Reisewarnung oder etwa wenn bestimmte Gebiete schon abgesperrt worden sind. Je weiter man sich von einem abgeriegelten Gebiet oder von einer offiziellen Reisewarnung entfernt, desto weniger spricht dafür, dass auch am konkreten Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Zum Reisen kann aber natürlich niemand gezwungen werden. Nur gibt es dann eben kein Geld zurück.

Individualreisende haben keinen Schutz

Wer einzelne Reiseleistungen separat gebucht hat, hat keine reiserechtlichen Ansprüche. Hier gelten dann also die vereinbarten Stornogebühren, sofern ein Storno überhaupt vereinbart war.

In allen Fällen empfiehlt es sich aber besonders, sich direkt an die jeweiligen Unternehmen zu wenden, um gegebenenfalls eine Kulanzlösung zu erwirken.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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