Pauschalreisende im Dilemma

13. Mai 2020

BEKANNT AUS

Wer eine Pauschalreise gebucht hat und erst in 2-3 Monaten abreist, der steckt gerade in einem Dilemma. Stornieren oder warten bis storniert wird, aber was, wenn eben kein Storno kommt. Diese Problem war sicherlich auch ein Grund, Wehalb die Bundesverbraucherzentrale ein Rechtsgutachten beim renommierten Professor Tonner in Auftrag gegeben hat. Mit dieser Rückendeckung wird nun vermeldet, dass Reisen bis ENDE AUGUST kostenfrei storniert werden können.

Hier geht es zum Gutachten.

Die Antwort der Branche ließ nicht lange auf sich warten. Eine Stornierung ist natürlich möglich, aber zu den geltenden Stornogebühren.

Hier geht es zum Gegengutachten des DRV.

Rechtsunsicherheit überwiegt

Damit wird aber klar, wer frühzeitig storniert wird bereits getätigte Anzahlungen nicht freiwillig erstattet bekommen. Dennoch lautet die eindeutige Empfehlung von Rechtsanwalt Karimi:

Wenn Sie aber zu 100% nicht reisen wollen, dann empfehle ich Ihnen sofort zu stornieren.

Rechtsanwalt Karimi

Denn, werden die Aussichten zur Durchführung der Reise bis zum tatsächlichen Reisebeginn schlechter, trifft ja die jetzige Prognose zu und Reisende haben weiterhin sehr gute Argumente in der Hand, alle Gelder zurückverlangen zu können. Sicher, hätte man später storniert, wären die Rechtsfragen eindeutiger, ABER:

Verbessern sich hingegen die Aussichten zur Durchführung der Reise, verschlechtern sich die Aussichten des Reisenden auf ein kostenfreies Storno ganz erheblich. Wer dann noch nicht storniert hat, sich sich plötzlich erheblich höheren Stornogebühren ausgesetzt!

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9 Kommentare

  1. Guten Herr Karimi

    Wir haben letztes Jahr eine Reise in die Türkei bei TUI gebucht.
    Sie soll vom 10.7-24.7.2020 gebucht.
    Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir auf keinen Fall die Reise antreten.
    Unser Reisebüro hat uns auch nach mehrmaligen auffordern die Reise kostenlos zu stornieren geschrieben das dieses nicht geht.
    Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung über unsere Visa Karte.
    Und eine Rechtschutzversicherung bei der Allianz.
    Haben sie einen Rat für uns?
    Würden sie unseren Fall auch übernehmen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Wormsdorf

    Antworten
    • Liebe Familie Wormsdorf,
      im Moment können Sie wahrscheinlich nicht mehr viel tun. Sie haben nachweislich storniert, werden die Tui aber wohl von Ihrer Rechtsauffassung nicht überzeugen können. Entscheidend für die Erfolgsaussichten wird das Datum Ihres Storno sein – je früher, desto besser.

      Gerne übernehme ich auch Ihren Fall. Übersenden Sie mir einfach die Buchungsunterlagen, Korrespondenz sowie die Daten der Rechtsschutzversicherung.

      Mit freundlichen Grüßen,
      R. Karimi

  2. Guten Morgen

    Vielen Dank das sie uns helfen möchten.
    An welche Mail Adresse kann ich die Unterlagen schicken?

    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Wormsdorf

    Antworten
  3. Liebe Familie Wormsdorf,

    die E-Mailadresse lautet: office (at) karimi.legal

    Mit freundlichen Grüßen,
    R. Karimi

    Antworten
  4. Guten Abend Herr Karimi, wir haben im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Ägypten über LMX gebucht. Reisebeginn wäre der 17.09.2020.
    Diese Reise möchten wir auf gar keinem Fall antreten. Was raten Sie uns?
    LG Christiane Berger

    Antworten
    • Guten Abend,
      wir haben für den 29.07. eine Flugreise mit Flusskreuzfahrt in Russland gebucht. Sollen wir noch abwarten oder auch per Email dem Veranstalter die kostenfreie Stornierung zusenden?
      Wir denken, dass die Reise auf keinen Fall stattfinden wird.
      Wir sehen das doch richtig, dass wir aufgrund der Reisewarnung kostenfrei stornieren können.
      Vielen Dank für eine kurze Info.
      Mit freundlichen Grüßen M.Sage

  5. Wie schon in dem Beitrag erläutert, wer nicht reisen will, sollte direkt stornieren. Die Aussichten sind auch recht gut für ein kostenfreies Storno.

    Antworten
    • Berechtigt folgender Passus:

      8.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin ihren Anspruch auf den Reisepreis. Die Veranstalterin kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Veranstalterin kann ihren Anspruch auf Entschädigung entweder nach den tatsachlich angefallenen Stornierungskosten oder nach der Stornierungskostenpauschale bestimmen, die nachfolgend naher erläutert wird.

      Den Reiseveranstalter LMX dazu, sich nicht an die vereinbarten Stornokosten in der Frist bis 30 Tage vorher 25% sondern über 70%zu verlangen?
      Herzliche Grüße

    • Da habe ich an der Berechnung jetzt schon ganz erhebliche Zweifel.

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