Verbraucherrecht

File-Sharing

Wurden Sie wegen Filesharing abgemahnt, dann gilt es zuerst, Ruhe zu bewahren, nicht in Panik zu verfallen und richtig zu reagieren. Denn die ersten richtigen Schritte sind wichtig, um sich zukünftigen Ärger und lästige hohe Kosten zu ersparen.
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Seit 2018 in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Jetzt heißt es, richtig reagieren!

Mit unserer Übersicht zeigen wir Ihnen, wie Sie bei Filesharing-Abmahnungen richtig reagieren und wie Sie Fehler vermeiden. Sie sind nicht allein, jedes Jahr werden ca. 75.000 Abmahnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 60.000.000 € verschickt.

1. Was ist Filesharing

Filesharing setzt sich aus den englischen Begriffen „File“, also Datei, und „Sharing“, also tauschen, zusammen und bezeichnet daher Internetaktivitäten auf Tauschbörsen. Es ist dabei negativ behaftet und wird meist verbunden mit dem Tauschen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Daten im Internet, also Musik, Filme und Software. Ein Filesharing-Nutzer verfolgt das Ziel, rechtlich geschützte Werke illegal und vor allem kostenlos zu erhalten. Hierfür werden Tauschbörsen, sog. Peer-to-Peer Netzwerke verwendet, die das Tauschen von Daten zwischen zwei privaten Computern ermöglicht, ohne einen zentralen Server abrufen zu müssen. Zwar ist schon der Download von geschützten Werken illegal und ein eindeutiger Verstoß gegen das Urhebergesetz; das reine Laden von Werken wird jedoch kaum verfolgt. 

2. Darf ich nichts herunterladen

Vorwiegend wissen Nutzer der Tauschbörsen nicht, dass sie Daten nicht nur herunterladen, sondern diese parallel auch anbieten und damit verbreiten. Dann wird nicht das bloße Herunterladen abgemahnt, sondern das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken auf Tauschbörsen. Das hängt damit zusammen, dass es sich für die Abmahner nicht rentieren würden. Lukrativ wird es erst, wenn Nutzer von Tauschbörsen geschützte Werke auch für andere Nutzer bereitstellen, also verbreiten. Dies passiert in der Regel automatisch, denn nur so kann eine Tauschbörse ihr Angebot aufrecht erhalten. Deswegen werden Nutzer von Tauschbörsen in vielen Fällen bereits während des Downloadprozess selbst zum Anbieter, sogar wenn die Datei noch nicht vollständig heruntergeladen wurde.

3. Sind alle Tauschbörsen illegal?

Nein, strenggenommen sind Tauschbörsen, bzw. das Nutzen einer Tauschbörse überhaupt nicht illegal. Rechtlich relevant wird es erst, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ins Spiel kommen. Darunter fallen nicht nur Filme, sondern auch ebooks, Musik, Hörspiele, Serien und Filme, Videospiele und kommerzielle Software.

4. Was muss ich bei einer (Filesharing) Abmahnung beachten

Haben Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten, so bewahren Sie die Ruhe und stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Denn Filesharing Abmahnungen sind in der Tat sehr häufig juristisch angreifbar. Sie können sich jederzeit gerne an uns, karimi RECHTSANWÄLTE, wenden, gerne zunächst auch telefonisch unter 030 – 83219 474, um bestmöglich mit der Abmahnung zu verfahren. Wir haben bereits dutzende vergeichbarer Fälle betreut und wissen, was zu tun ist. Bitte vergessen Sie aber unter keinen Umständen, wenden Sie sich möglichst nicht an die Gegenseite, denn jede (unüberlegte) Angabe Ihrerseits, kann im Nachgang gegen sie verwendet werden. Vorsicht ist geboten.

5. Unterschreibe ich die Unterlassungserklärung

Das Abmahnschreiben, welches den Abgemahnten zur Zahlung der pauschalisierten Kosten auffordert, beinhaltet grundsätzlich eine beigefügte Unterlassungserklärung. ACHTUNG, selbst wenn Sie sich sicher sind, fremde Rechte verletzt zu haben rät Ihnen Rechtsanwalt Karimi kurz und knapp:

Unterzeichnen Sie nie die beigefügte Muster-Unterlassungserklärung!

Vom Grundsatz soll mittels Unterlassungserklärung versichert werden, in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen mehr vorzunehmen. Aber parallel hierzu verpflichten Sie sich meist zu überhöhten Vertragsstrafen sowie zur Zahlung der vermeintlichen bisherigen Kosten. Einmal unterzeichnet wird es schwer, denn derart unterschriebene Unterlassungserklärungen können gleich einem Schuldgeständnis oder Schuldanerkenntnis gewertet werden. Besser, aber weiterhin zweifelhaft dürfte die Verwendung eines der zahlreichen im Netz erhältlichen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärungen sein. Auch diese können zu weit gefasst sein, oder zu eng. Letzteres wiederum hat zur Folge, dass sie nicht akzeptiert werden muss und die Gegenseite weiter abmahnen oder sogar gerichtlich tätig wird.

6. Muss ich wirklich bezahlen

Im Abmahnbrief werden Sie zur Zahlung von Schadenersatz wegen Filesharing aufgefordert. Der vom konkreten Tatvorwurf abhängige Streitwert wird auf der Grundlage der ermittelten Lizenzgebühr ermittelt. Hinzu kommen die Anwaltskosten. Nach § 97a Urheberrechtsgesetz ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen der Rechteinhaber der Streitwert auf höchstens 1.000 Euro beschränkt ist. Ob oder welche Zahlung Sie überhaupt anweisen sollten, ist abhängig vom Einzelfall und kann nur das Ergebnis einer individuellen rechtlichen Prüfung sein. In den weit überwiegenden Fällen lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts.

Prozentuale Verteilung der abgemahnten Werke

*laut einer Studie des InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn im Jahr 2014 

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Spielfilme

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Musik MP3

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Pornos

%

Games, Software, ebooks, sonstige

7. Häufig gestellte Fragen zum Thema Filesharing

Lesen Sie hier zunächst die wichtigsten Informationen zum Thema Filesharing Abmahnungen und machen Sie sich bewusst, dass Hilfe möglich ist.

Umfasst eine Rechtsschutzversicherung Filesharing Abmahnungen?

Im Regelfall erfassen Rechtsschutzversicherungen nicht die Angelegenheiten hinsichtlich Filesharing Abmahnungen. Damit müssen die eigenen Anwaltskosten meist selbst getragen werden, in der Gesamtheit aber zahlt sich der anwaltliche Rat aus. 

Sollte beim Erhalt einer Abmahnung ein Anwalt kontaktiert werden?

 

Haben Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten, unabhängig davon ob die Tat tatsächlich begangen wurde oder nicht, sollten Sie juristischen Rat in Anspruch nehmen. Eine anwaltliche Beratung wird Sie weitestgehend vor negativen Folgen schützen und zum Beispiel eine unvorteilhafte Unterlassungserklärung verhindern.

Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Auf keinen Fall sollten Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben!

Kontaktieren Sie die Abmahnkanzlei nicht. Sie haben es mit Profis zu tun. Handeln Sie besser nicht unüberlegt, denn falsches Handeln im ersten Moment kann sich zukünftig negativ auf sie auswirken. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von uns beraten. 

Sollte ich die Forderung nicht einfach bezahlen?

Ganz einfache Regel: NICHT BEZAHLEN. Das Geld sehen Sie garantiert nie wieder.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Das könnte passieren. Denn vor erstmaligen Nutzung des Internets sollten Eltern ihre Kinder unbedingt belehrt haben. Bei Auffälligkeiten im Online-Verhalten müssen eventuell sogar weitere Maßnahmen erfolgen. Schon aus Beweisgründen bietet sich eine schriftliche Belehrung an. In Kürze bieten wir Ihnen hier eine Musterbelehrung an. Fehlt hingegen schon die erste Belehrung, ist eine Haftung nicht auszuschließen.

Zur Musterbelehrung

 

Ist man beim Erhalt einer Abmahnung bereits verurteilt?

Im Abmahnbrief ist regelmäßig bereits ein gerichtlicher Beschluss vorhanden, der aber lediglich Ihren Telefon- oder Internetanbieter dazu verpflichtet, Ihre Daten zu offenbaren. Damit sind Sie aber nicht bereits verurteilt. Vielmehr handelt es sich bei einer Abmahnung zunächst um ein außergerichtliches Verfahren.

 

Kann es zu weiteren Abmahnungen kommen?

Ja, viele Abmahnungen beziehen sich auf einzelne Werke. Es ist nicht auszuschließen, dass wiederum andere Werke, zum Beispiel bei Serien, einzeln abgemahnt werden. Hier sind Sie mit einer vorbeugende Unterlassungserklärung abgesichert.

 

Was können wir für Sie tun?

 

Je nach Einzelfall können Filesharing Abmahnungen unterschiedlich ausfallen, so dass es sich anbietet immer auf individuelle anwaltliche Beratung zurück zu greifen, um sich zukünftigen Ärger und hohe Kosten zu ersparen. Wir beraten sie bei Filesharing Abmahnung umfassend, kompetent und zielorientiert.

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Wie kann ich Sie beauftragen

Nehmen Sie einfach Kontak mit uns auf und teilen uns kurz mit, in welcher Angelegenheit wir Sie unterstützen können. 

Welche Kapazitäten haben Sie

Wir führen bereits jetzt bundesweit hunderte an Verfahren für Mandanten aus überwiegend Europa. Hierfür sind wir optimal aufgestellt und bauen unsere Handlungsoptionen regelmäßig aus, um immer den notwendigen Spielraum für Ihr Mandat zu haben.

Benötige ich einen persönlichen Termin

Zwar gibt es viele Situationen, in denen ein persönlicher Termin vieles vereinfacht, grundsätzlich aber ist ein Termin Vor-Ort für eine erfolgreiche Mandatsaufnahme nicht zwingend erforderlich. E-Mail, besser E-Akte, Telefon oder Videocall sind in den überwiegenden Fällen asureichend.

Welche Kosten entstehen mir

Ganz besonders wichtig ist uns absolute Gebührentransparenz. Überraschende Rechnungen sind bei uns ausgeschlossen – Sie zahlen nur, was vorab vereinbart wurde.

Im Wirtschaftsrecht ist die individuelle Vergütungsvereinbarung üblich und fair. Denn dann bezahlen Sie nur den tatsächlich entstandenden Aufwand. Aber gern evaluieren wir mit Ihnen gemeinsam, ob nicht ein Fixhonorar in Ihrer Angelegenheit besser geeignet sein kann. Ein weiteres Angebot sind vergünstigte feste monatliche Stundenkontingente. Sprechen Sie uns einfach an.

Überzeugen Sie sich selbst

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns Ihre Rechtspositionen sichern. Nichts ist ärgerlicher (und teurer), als zu spät rechtlichen Beistand eingeschaltet zu haben.