von Rechtsanwalt Karimi | Jan 10, 2018 | KARIMI.legal, Reiserecht
Interessenschwerpunkt der Insolvenz liegt in Österreich, sodass das LG Berlin Damit den Beschluss des Amtsgericht Charlottenburg aufhebt. Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Für ausführlichere News geht’s mit einem Klick weiter.